Was Paragraf 34i GewO für dich bedeutet
Baufi First vermittelt Immobiliardarlehen mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34i der Gewerbeordnung. Diese Erlaubnis ist Pflicht und setzt geprüfte Sachkunde voraus, außerdem sind wir im Vermittlerregister eingetragen. Die Aufsicht liegt bei der IHK zu Lübeck. Zur Zulassung gehört eine Berufshaftpflichtversicherung, die dich als Verbraucher zusätzlich absichert. Für dich heißt das: Du wirst von einem geprüften und registrierten Vermittler beraten, an klare gesetzliche Vorgaben gebunden.